Allgemeine Gechäftsbedigungen (AGB) für den Ticketverkauf der Open-Air-Events des Brauchtumvereins Stechla Pass am 04. und 05. Oktober 2025



§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Veranstalter

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Verkauf von Tickets für die Open-Air-Events des Brauchtumsvereins Stechla Pass, die am 04. und 05. Oktober 2025 in Eggersdorf bei Graz stattfinden

2. Mit dem Erwerb eines Tickets akzeptiert der Käufer (im Folgenden "Kunde") diese AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Brauchtumsverein Stechla Pass stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

3. Vertragspartner für den Ticketkauf ist der Brauchtumsverein Stechla Pass, vertreten durch den Vereinsvorstand, Anschrift: Am Sonnenhang 78063, 8063 Eggersdorf bei Graz, Österreich.

4. Der Brauchtumsverein ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Veranstaltungen.

§ 2 Vertragsschluss

1. Der Vertrag über den Ticketkauf kommt durch die Bestellung des Kunden und die Annahme durch den Brauchtumsverein Stechla Pass zustande. Die Annahme erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung der Bestellung, beispielsweise per E-Mail.

2. Der Ticketverkauf erfolgt über die Webseite des Vereins, den Mitgliedern oder an der Abendkasse.

§ 3 Zahlung

1. Der Kunde verpflichtet sich, den Ticketpreis nach Bestellung sofort und vollständig zu bezahlen. Akzeptierte Zahlungsmethode ist die Banküberweisung. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf unser Konto zu überweisen.

2. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, ist der Brauchtumsverein berechtigt, die Bestellung zu stornieren.

§ 4 Lieferung und Bereitstellung der Tickets

1. Tickets werden nach Zahlungseingang postalisch versandt. Alternativ können sie an der Abendkasse hinterlegt werden.

2. Der Kunde hat die Pflicht, die Tickets nach Erhalt auf Richtigkeit zu überprüfen. Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, schriftlich geltend gemacht werden.

§ 5 Rücktritt, Rückgabe und Stornierung

1. Der Rücktritt vom Vertrag ist für den Kunden ausgeschlossen, da es sich gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) um eine Freizeitdienstleistung handelt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wird.

2. Eine Rückgabe oder ein Umtausch von Tickets ist ausgeschlossen, außer die Veranstaltung wird abgesagt oder verschoben.

3. Im Falle einer Absage wird der Ticketpreis erstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

4. Bei einer Terminverschiebung behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Eine Erstattung ist nur möglich, wenn der Kunde nachweisen kann, dass er am neuen Termin nicht teilnehmen kann.

§ 6 Hausordnung und Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

1. Mit dem Erwerb eines Tickets akzeptiert der Kunde die geltende Hausordnung des Veranstaltungsortes. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.

2. Es ist untersagt, gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, illegale Substanzen oder Waffen auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen. Verstöße können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen, ohne Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.

§ 7 Haftung

1. Haftung des Brauchtumsvereins Stechla Pass:
Der Brauchtumsverein Stechla Pass haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln verursacht wurden. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstehen, haftet der Verein nur, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2. Haftungsausschluss für Unfälle und Schäden:
Der Brauchtumsverein Stechla Pass übernimmt keine Haftung für Unfälle, die den Teilnehmern während der Veranstaltung oder auf dem Weg zur bzw. von der Veranstaltung entstehen. Ebenso übernimmt der Verein keine Haftung für verlorene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände der Teilnehmer während der Veranstaltung.

3. Haftung für Dritte:
Für die Leistungen von Dritten, wie z.B. Caterern, Sicherheitsdiensten oder anderen Dienstleistern, übernimmt der Brauchtumsverein Stechla Pass keine Haftung, es sei denn, diese wurden direkt durch den Verein organisiert.

4. Absage oder Verschiebung der Veranstaltung:
Im Falle einer Absage oder Programmänderung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Der Ticketpreis wird jedoch bei einer vollständigen Absage der Veranstaltung erstattet.

§ 8 Datenschutz

1. Die im Rahmen des Ticketkaufs erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung und zur Durchführung der Veranstaltung verwendet.

2. Der Brauchtumsverein verpflichtet sich, die Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z.B. an Zahlungsdienstleister).

§ 9 Schlussbestimmung

1. Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

3. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist das sachlich zuständige Gericht in Graz, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

Stand: 12, 2024